Keine Angst vor dem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge!
Audi Diesel-Neuwagen mit Leasing-Kaufdatum zwischen 01.04.2018 und 30.06.2018 können Sie bei geltendem Fahrverbot einfach wieder zurückgeben!
Jede Stadt hat ihre eigenen Gesetze:
Mit Ihrem zwischen dem 01.04.2018 und dem 30.06.2018 geleasten Diesel-Neuwagen² sind Sie dank des Audi Rücknahmeversprechens¹ auf ein mögliches Fahrverbot bestens vorbereitet. Denn sollten Sie während Ihrer Leasingzeit betroffen sein, können Sie Ihr neu zugelassenes TDI-Modell² jederzeit gegen ein vergleichbares Audi Modell umtauschen.
Das Audi Rücknahmeversprechen¹ tritt in Kraft, sollte in einer Gemeinde innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um Ihren Erstwohnsitz oder Ihre Arbeitsstätte ein Fahrverbot zum Zweck der Luftreinheit eingeführt werden.
Sie erhalten das Zertifikat zur Einlösung des Audi Rücknahmeversprechens¹ beim Abschluss eines Leasingvertrages für alle Leasing-Neufahrzeuge². Ihr Leasingantrag für Ihr Audi Dieselmodell² muss im Zeitraum vom 01.04.2018 bis 30.06.2018 gestellt werden.
Für weitere Informationen bzgl. des Audi Rücknahmeversprechen¹ und den konkreten Voraussetzungen wenden Sie sich gerne an unsere Verkaufsberater.
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